Spätestens mit Wirksamwerden der DSGVO ist es elementar bei Aufzeichnungen oder sogar Aufnahmen die Privatsphäre der sichtbaren Personen ausreichend zu schützen. Ein einfaches Ausblenden von Gesichtern reicht oftmals nicht mehr aus, um personenbezogene Daten zu schützen, denn weitere Merkmale helfen Personen zu identifizieren – das Nicht-Erkennen ist hier das Ziel.

Zugleich müssen jedoch auch weiterhin sicherheitsrelevante Bereiche begleitend überwacht werden. Gerade im industriellen Sektor ist die Gratwanderung zwischen den legitimen Rechten Betroffener und dem Schutz der Mitarbeitenden als auch der Produktionsprozesse durch Videoüberwachung sehr schmal.

Der technologische Fortschritt intelligenter Systeme, das Stichwort hier ist KI, ermöglicht bereits jetzt Personen teilweise oder gesamthaft unkenntlich zu machen, um eine Erkennbarkeit datenschutzkonform auszuschließen und damit sowohl datenschutzrechtlichen Belangen als auch dem Schutz von Menschen und Bereichen gerecht zu werden. Verpixelung – Ghosting – People Masking – Privacy Guard sind die Schlagworte, mit denen man konfrontiert wird, wenn man allen Anforderungen entsprechen möchte. Mit uns gewinnen Sie einen kompetenten Partner, der Sie begleitet, um bei allen Möglichkeiten die passende Lösung für Ihre Problemstellung zu finden und die Expertise besitzt diese auch fachgerecht umzusetzen oder in Ihr bestehendes System zu integrieren.

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